„Das wird noch ein dickes Brett“, sagt Dr. Melanie Overbeck.

 

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Stephan Querfurth

Inklusive Jugendhilfe – aktueller Stand und Aussichten

Vortrag mit Dr. Melanie Overbeck

Wirklich mal was Neues“

Inklusive Jugendhilfe – Wie sind die Perspektiven? Dazu äußerte sich Melanie Overbeck aus dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Vortrag unserer Gesprächsreihe ‚Das, was bewegt‘.

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) hat der Gesetzgeber 2021 den Grundstein für die Einführung einer inklusiven Jugendhilfe gelegt. Bis 2028 soll das Ziel umgesetzt sein.

Was ist zu erwarten? Sie sei sehr gespannt auf den Gesetzentwurf, der wohl in den nächsten zwei Monaten von der Bundesregierung vorgelegt werde, so Overbeck. Sie hoffe auf eine große Lösung, Jugendhilfe müsse völlig anders, mit einem ganz neuen Ansatz gedacht werden „dass sich die Bundesregierung traut diesen Weg zu gehen, wirklich mal was Neues zu beginnen, nicht nur zwei, drei Dinge ändern, eine Schnittstellenbereinigung vornehmen.“ Ziel müsse sein, dass die Eingliederungshilfe für junge Menschen unter dem Dach SGB VIII der Kinder- und Jugendhilfe ab 2028 zusammengezogen würden. Damit werde eine möglichst einheitliche Planung der Leistungen angestrebt, die als Hilfe- und Leistungsplanung bezeichnet werden könne.

Intention müsse grundsätzlich aber auch sein, „eine diskriminierungsfreie soziale Teilhabe zu erwirken.“

Overbeck betonte besonders die Erwartungen junger Menschen an das KJSG: Selbstorganisation müsse gesetzlich verankert sein, Einrichtungsaufsicht- und Beratung müsse weiterentwickelt und die Fokussierung auf Teilhabechancen und deren Realisierung umgesetzt werden. Junge Menschen erwarteten außerdem, dass ihre Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe durchgesetzt würden, sie nicht in einem undurchsichtigen Zuständigkeitswirrwarr von Gesetzen und Institutionen verloren gingen und dass ihre soziale Sicherung garantiert würden. „Inklusion und Selbstvertretung braucht förderliche und auskömmliche Rahmenbedingungen“, so Referentin Overbeck. „Lieber richtig als billig. Wir brauchen mehr Geld in allen Dimensionen.“

Erste Evaluation zur Tätigkeit von Ombudsstellen in Niedersachsen veröffentlicht

Nach zwei Jahren ombudschaftliche Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, ist nun der erste Zwischenbericht veröffentlicht.

Niedersachsen fördert als einziges Bundesland vier regionale und eine überregionale Ombudsstelle für ein bedarfsgerechtes Angebot.

Ombudsstellen sind ein unverzichtbares Instrument, um Rechtsstaatlichkeit, Beteiligung und Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe zu sichern.

Hier geht`s zum Evaluationsbericht 2025

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