Wir beraten und schlichten

Wir beraten und schlichten flächendeckend in Süd-Ost-Niedersachsen. Da wir keinem öffentlichen Träger gegenüber verpflichtet sind und damit unabhängig von Weisungen, können wir uns ganz den Anliegen der bei uns Ratsuchenden widmen.

Wir nehmen uns Zeit, beraten sowohl anonym wie auch im persönlichen Gespräch und sind aufgeschlossen gegenüber jeglicher Anfrage, die das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) betrifft.

Wir sind parteiisch

Wir sind parteiisch: wir fühlen uns einzig den bei uns Ratsuchenden verpflichtet. Konflikte, Beschwerden und Anliegen können sich beispielsweise auf die (Nicht-)Gewährleistung von Hilfen, auf die Beteiligung bei der Hilfeplanung, auf die Alltagsgestaltung in Jugendhilfe-Einrichtungen oder auf Zuständigkeitsfragen beziehen.

Wir sind ein Team aus drei hauptamtlich Tätigen und Studierenden aus Fakultäten für Soziale Arbeit.

 

Unser Beratungsgebiet

Unser Beratungsgebiet umfasst den Süd-Osten Niedersachsens – auf der Karte ist es das gelbe Gebiet. Dazu gehören die Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.

Neben unserer Ombudsstelle gibt es in Niedersachen drei weitere Stellen, die vom Land Niedersachsen gefördert werden – grün dargestellt.

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